Rente ab 63: Mit 63 oder erst mit 67? Tabelle zeigt die Kosten der Frührente
Mit 63 Jahren in Rente gehen – das wünschen sich viele. Unsere Tabelle zeigt, welcher Jahrgang wann regulär in Rente kann, welche Voraussetzungen gelten – und wie hoch die Abschläge sind.
“Mit 66 Jahren, da fängt das Leben an”, singt Udo Jürgens. Viele würden trotzdem lieber früher in den Ruhestand. Die sogenannte Flexirente ermöglicht es, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Voraussetzung: Bis dahin müssen 35 Rentenjahre zusammengekommen sein. Und man muss damit leben können, deutlich weniger Rente zu bekommen.
Früher war das Renteneintrittsalter einfacher: Regulär ging man mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente. Seit 2012 steigt das Regelalter jedoch schrittweise: Wer 2024 regulär in Rente ging, musste 66 Jahre alt sein. Wer 2026 regulär in Rente gehen will, muss 66 Jahre und 2 Monate (Jahrgang 1959) beziehungsweise 66 Jahre und 4 Monate (Jahrgang 1960) erreicht haben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, was das für die kommenden Rentenjahrgänge bedeutet.
Tabelle: Wann kann ich regulär in Rente gehen?
Normaler Rentenstart
| Jahrgang | Rentenalter | Renteneintritt |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025/26 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026/27 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027/28 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028/29 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029/30 |
| 1964 | 67 Jahre | 2031 |
| und später | 67 Jahre | 2031+ |
Quelle: DRV
Ab Jahrgang 1964 muss also jeder 67 Jahre alt sein, wenn er regulär in Rente gehen will. Setzt die Politik Vorschläge wie die der Rentenkommission um, könnte das Rentenalter für künftige Generationen weiter steigen.
Früher in Rente gehen heißt immer: weniger Rente bekommen
Wer früher in Rente geht, erhält meist eine geringere Rente. Das hat zwei Gründe:
- Erstens: Man zahlt kürzer in die Rentenkasse ein und sammelt weniger Entgeltpunkte. Die Altersrente fällt damit geringer aus als die prognostizierte Regelaltersrente.
- Zweitens: Es werden Abschläge fällig, weil die Rente insgesamt länger bezogen wird.
Eine wichtige Ausnahme gibt es: Wer 45 Rentenversicherungsjahre vorweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen. Zwar nicht unbedingt mit 63, aber deutlich früher.
Tabelle: Früher in Rente ohne Abschläge
Abschlagsfreie Frührente
| Jahrgang | Rentenalter | Renteneintritt |
|---|---|---|
| 1961 | 64 Jahre und 6 Monate | 2025/26 |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate | 2026/27 |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate | 2027/28 |
| 1964 | 65 Jahre | 2029 |
| 1965 | 65 Jahre | 2030 |
| 1966 | 65 Jahre | 2031 |
| usw. | 65 Jahre | 2031+ |
Quelle: DRV
Wichtig: 45 Rentenjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre Erwerbsarbeit. Kindererziehung, nicht erwerbliche Pflege sowie Wehr- und Zivildienst können angerechnet werden. Die Rentenversicherung spricht von der “Altersrente für besonders langjährig Versicherte”. Vorschläge, diese Regel zu streichen, stehen immer wieder zur Diskussion.
Dennoch gilt: Auch mit 45 Jahren bleibt die Rente oft etwas niedriger, weil die Einzahlungen kürzer ausfielen.
Ab 63 Jahren in Rente – aber mit Abschlägen
Wer 35 Rentenversicherungsjahre vorweisen kann, darf ab 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen – jedoch mit Abschlägen. Die Rentenversicherung nennt das “Altersrente für langjährig Versicherte”. Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, das Mindestalter dafür anzuheben, weil auch das reguläre Rentenalter gestiegen ist.
Auch hier zählen neben Erwerbszeiten weitere Zeiten: Kindererziehung, nicht erwerbliche Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie zum Teil Zeiten aus Scheidung, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Studium können berücksichtigt werden.
Wer wissen will, ab wann er persönlich in Rente gehen kann, sollte in seine Rentenauskunft schauen. Gesetzlich Versicherte erhalten diese ab dem 55. Lebensjahr automatisch. In den Abschnitten “H” und “I” steht genau, ab wann man ohne Abschläge in Rente gehen kann und wie hoch die Abschläge bei frühem Rentenbeginn sind.
Hier eine kompakte Übersicht: Wer bis zum 63. Lebensjahr 35 Rentenversicherungsjahre zusammenhat, aber keine 45 Jahre vorweisen kann, muss pro Monat früheren Rentenbeginns mit 0,3 Prozentpunkten Abschlag rechnen. Das summiert sich, wie die folgende Tabelle zeigt.
Tabelle: Ab 63 in Rente – was das kostet
Abschlag bei Rente ab 63
| Jahrgang | Rente mit | Eintritt | früher in Rente als regulär | Abschlag |
|---|---|---|---|---|
| 1960 | 65 Jahren | 2025 | 1 Jahr, 4 Monate | 4,8 % |
| 1961 | 64 Jahren | 2025 | 2 Jahre, 6 Monate | 9,0 % |
| 1962 | 65 Jahren | 2026 | 1 Jahr, 6 Monate | 5,4 % |
| 1962 | 63 Jahren | 2025 | 3 Jahre, 8 Monate | 13,2 % |
| 1962 | 64 Jahren | 2026 | 2 Jahre, 8 Monate | 9,6 % |
| 1963 | 65 Jahren | 2027 | 1 Jahr, 8 Monate | 6,0 % |
| 1963 | 63 Jahren | 2026 | 3 Jahre, 10 Monate | 13,8 % |
| 1963 | 64 Jahren | 2027 | 2 Jahre, 10 Monate | 10,2 % |
| 1963 | 65 Jahren | 2028 | 1 Jahr, 10 Monate | 6,6 % |
| ab 1964 | 63 Jahren -4 Jahre | 14,4 % | ||
| ab 1964 | 64 Jahren -3 Jahre | 10,8 % | ||
| ab 1964 | 65 Jahren -2 Jahre | 7,2 % | ||
| ab 1964 | 66 Jahren -1 Jahr | 3,6 % |
Quelle: DRV
Diese Abschläge gelten dauerhaft. Hat jemand eine prognostizierte Regelaltersrente von 2.000 Euro und geht mit 63 statt mit 67 in Rente, sind das bei 14,4 Prozent Abschlag 288 Euro weniger. Hinzu kommen Einbußen bei den Entgeltpunkten, weil Beiträge für bis zu vier Jahre kürzer eingezahlt wurden.
Tabelle: Was von 2000 € bleibt – die Bilanz
Einbuße bei 2000 Euro Rente
| Renteneintritt | angesparte Rente | Abschlag | übrig bleiben |
|---|---|---|---|
| mit 67 | 2.000 € | 0 % | 2.000 € |
| mit 66 | 1.950 € | 3,60 % | 1.880 € |
| mit 65 | 1.900 € | 7,20 % | 1.763 € |
| mit 64 | 1.850 € | 10,80 % | 1.650 € |
| mit 63 | 1.800 € | 14,40 % | 1.541 € |
Quellen: DRV, Werte gerundet
Fazit: Wer früher in Rente will und keine 45 Rentenversicherungsjahre hat, muss mit deutlichen Einbußen rechnen. Als grobe Faustregel gilt: Pro Jahr früherer Rentenbeginnen entfallen etwa 2,5 Prozent an Entgeltpunkten.
Wie kann man Verluste abmildern?
- Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung hilft bei der persönlichen Berechnung (Link zur Deutschen Rentenversicherung).
- Die Flexirente erlaubt, trotz Rentenbeginn weiterzuarbeiten, etwa in Teilzeit. Dann besteht keine Pflicht mehr, in die Rentenversicherung einzuzahlen; wer freiwillig einzahlt, kann den Verlust etwas ausgleichen.
- Freiwillige Einzahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr möglich. Auf Antrag rechnet die Deutsche Rentenversicherung aus, wie viel nötig wäre, um Abschläge vollständig auszugleichen (Formular V0210).
Freiwillige Zahlungen können steuerlich geltend gemacht werden – bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Wer den vollen Verlust ausgleichen will, muss allerdings mit fünfstelligen Beträgen rechnen. Ohne die steuerlichen Vorteile lohnt sich das in vielen Fällen nicht; dann kann es sinnvoller sein, privat für das Alter zu sparen.
Die Rentenversicherung bietet zudem eine kostenlose individuelle Beratung an.
Wer früh in Rente gehen möchte, sollte daher vorab sorgfältig rechnen und die Rentenauskunft prüfen. Für viele ist ein gestufter Ausstieg über die Flexirente eine vernünftige Lösung: Man bleibt aktiv, schont die Rentenkasse und reduziert die finanziellen Einbußen. Als patriotischer Bürger gefällt mir, dass unser System solche Optionen bietet – so kann Verantwortung für das eigene Alter übernommen werden, ohne die Solidargemeinschaft unnötig zu belasten.