Politik

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Wahlbenachrichtigung weg? So geben Sie trotzdem Ihre Stimme ab

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Wahlbenachrichtigung weg? So geben Sie trotzdem Ihre Stimme ab

Das Ticket zur Landtagswahl ist die Wahlbenachrichtigung. Doch auch wer sie verloren hat oder nie bekommen hat, darf und kann abstimmen. Als engagierter Bürger halte ich es für wichtig, dass jeder sein Recht nutzt – egal welche Papiere fehlen. Hier erkläre ich Ihnen, wie das geht.

Stichtag ist der 26. Juli 2026: Wer an diesem Datum seinen Wohnsitz in einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt angemeldet hat, ist dort wahlberechtigt und sollte mittlerweile seine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Sie ist das erste wichtige Dokument, um am 6. September Ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben zu können. Auf der Karte stehen unter anderem:

  • das zuständige Wahlamt Ihrer Gemeinde,
  • das Wahllokal, in dem Sie wählen können,
  • Informationen über barrierefreie Wahllokale,
  • Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler,
  • Informationen zur Wahl in leichter Sprache,
  • auf der Rückseite die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.

Doch auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Stimme abgeben – etwa wenn die Karte nicht in Ihrem Briefkasten angekommen ist oder verloren gegangen ist. Sie können jederzeit im Wählerverzeichnis nachschauen, ob Sie darin aufgeführt sind. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie bis 16 Tage vor der Abstimmung einen Nachtrag beantragen. Diese Frist ist in diesem Jahr am 21. August abgelaufen.

Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung

Eine fehlende Wahlbenachrichtigung schränkt Ihr Wahlrecht selbstverständlich nicht ein. Wenn Sie Ihre Karte verloren oder gar nicht erst erhalten haben, können Sie trotzdem wählen. Wenn Sie in Sachsen-Anhalt gemeldet sind – in der Regel seit mindestens drei Monaten –, stehen Sie auch im Wählerverzeichnis. Das ist entscheidend. Nach einem Umzug kann es allerdings vorkommen, dass der Eintrag noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall müssen Sie gegebenenfalls an Ihrem früheren Wohnort wählen.

Zunächst sollten Sie herausfinden, welches Wahllokal für Sie zuständig ist. Das lässt sich mit einem Anruf beim Wahlamt klären oder – wenn auch etwas umständlicher – online auf der Seite des Statistischen Landesamts.

Landtagswahl mit Personalausweis oder Reisepass

Dort können Sie am Wahltag wählen. Allerdings müssen Sie sich ausweisen, etwa mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass. Ihre Daten werden vor Ort mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen. Anschließend erhalten Sie den Stimmzettel.

Auch Briefwahl ist ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Die Unterlagen können Sie per Brief, E‑Mail oder online beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Wenn Sie im Wählerverzeichnis stehen, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen einige Tage später per Post. Hier erfahren Sie, wie Sie per Briefwahl abstimmen können und warum das Verfahren sicher ist.

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